Abgas-PrüfungDicke Luft? Nicht mit uns!

Bei Diesel-Staplern, die in Hallen eingesetzt werden, ist eine Partikelfilteranlage vorgeschrieben und es muss einmal jährlich eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Dabei werden die Luftfilter- und Auspuffanlage, die Motordrehzahl und der Partikelfilter mit einem Ruß-Messgerät überprüft (siehe Wartungskonzept der TRGS 554, 4.2.5).

Bei Staplern, die mit Flüssiggas betrieben werden, schreiben die Berufsgenossenschaften eine jährliche Prüfung der Treibgasanlage auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durch einen Sachkundigen vor. Zusätzlich muss der Schadstoffgehalt im Abgas halbjährlich durch einen Sachkundigen geprüft und auf den niedrigsten erreichbaren Wert gebracht werden (siehe DGUV Vorschrift 79, §37).

Diese Überprüfungen können von unseren autorisierten Mitarbeitern durchgeführt werden. Sie erhalten auch hier einen detaillierten Prüfbericht, der Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihres Staplers gibt.

Unser Service umfasst:

Kontakt

Jürgen Krull Stapler-Service e.K.
Pollhornweg 15
21107 Hamburg

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